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Sachkundelehrgang

Sachkundelehrgang § 7 WaffG

 

Die Vermittlung der Waffensachkunde ist für die Erlangung einer Waffenbesitzkarte (WBK) oder eines Waffenscheines von vorrangiger Bedeutung. Sportschützen benötigen vor der Beantragung der WBK bei der zuständigen Behörde das Prüfungszeugnis einer bestandenen Sachkundeprüfung.

Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung

Das Waffengesetz in der Fassung vom 17.07.2009, die Waffengesetz-Verordnung in der Fassung vom 17.07.2009 und das Beschussgesetz in der Fassung vom 17.07.2009 machen es erforderlich, die Fragen und Antworten für die Sachkundevermittlung und -prüfung regelmäßig zu überarbeiten und an das geltende Recht anzupassen. Sie sind in diesem Katalog zusammengestellt.

Konzeption und Gestaltung des Fragenkatalogs wurden durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet. Das Bundesverwaltungsamt dankt allen auf Seite 2 des Kataloges genannten Mitgliedern der Arbeitsgruppe für Ihre umfangreiche und wertvolle Arbeit.

Der vorliegende Fragenkatalog orientiert sich in seinem Aufbau an bisher bestehenden Katalogen, dabei wurde er um eine Vielzahl von Fragen ergänzt und die bisherigen Fragen in Fragestellung und Antwort an das neue, seit 17.07.2009 geltende, Waffenrecht angepasst.

Künftig sollen für die Sachkundeprüfung ausschließlich Fragen aus diesem Katalog verwendet werden. Prüfungsausschüsse können allerdings im Einzelfall darüber hinausgehende Verständnisfragen stellen.

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen die Möglicheit, den Fragebogen zur Sachkunde im Lesezugriff einzusehen und ggf. auszudrucken.

 

Fragenkatalog für die Sachkundeprüfung gemäß § 7 Waffengesetz

Fragenkatalog_sachkunde Stand 2010.pdf Fragenkatalog_sachkunde Stand 2010.pdf (1.2 MB)

Schießleiter

Schießleiterausbildung

 

Eine Ausbildung in Waffensachkunde ist für alle Mitglieder obligatorisch und eine Schießleiterausbildung sorgt zusätzlich für das nötige Hintergrundwissen während des Trainingsbetriebes.