Besucher Statistik
Besucher Statistik
Online:
40
Visits today:
13
Visits total:
12647
Hits today:
33
Hits total:
36847
Visitors per day: Ø
35
Counting since:
 26.05.2011
Schnellumfrage
Wie finden Sie unsere neue Homepage ?
.

Die Regeln des Waffenrechts im Einzelnen

Fr, 13.03.2009

Anhebung der Altersgrenze

 
Für Sportschützen wurde grundsätzlich das Alter von 18 auf 21 Jahre angehoben. Für Kleinkaliber-Sportwaffen und für Einzellader-Flinten bis zu einem bestimmten Kaliber blieb es bei der Altersgrenze von 18 Jahren, sofern diese durch genehmigte Schießsportordnungen zugelassen werden. Diese Ausnahme deckt diejenigen Waffen ab, die insbesondere für olympische Disziplinen zugelassen sind.
 
Für Jäger wurde die Altersgrenze von 16 auf 18 Jahre angehoben. Das ist das Alter, ab dem Jugendliche eine Jägerprüfung durchführen und einen Jugendjagdschein haben können.


Medizinisch-psychologische Untersuchung

 
Nach der Waffengesetz-Novelle 2002 müssen Personen, die noch nicht 25 Jahre alt sind, vor dem Erwerb der ersten erlaubnispflichtigen Schusswaffe grundsätzlich ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über ihre geistige Eignung im Sinne hinreichender Reife zum Waffenbesitz vorlegen.
 
Ausgenommen hiervon sind Jäger. Sie haben durch ihre Ausbildung und die schwierige Jagdprüfung ihre Eignung und den Willen zu einem ernsthaften und ordnungsgemäßen Umgang mit Waffen bewiesen.

Eine weitere Ausnahme besteht für die Kategorie von Schusswaffen, die Sportschützen bereits mit 18 Jahren erwerben dürfen. Das sind insbesondere in den olympischen Disziplinen zugelassene Kleinkaliberwaffen und Sportflinten.

Unabhängig von der Altersgrenze haben die Waffenbehörden die Pflicht, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zu verlangen, wenn Tatsachen Bedenken an der persönlichen Eignung begründen.


Mindestaltersgrenze für Kinder

 
Das Mindestalter, um schießen zu dürfen, beträgt 12 Jahre. Im Einzelfall kann zur Förderung des Leistungssports eine Ausnahme von der Mindestaltersgrenze bewilligt werden.
 

Betreuung minderjähriger Schützen

 
Für die Kinder- und Jugendarbeit ist eine qualifizierte Schießaufsicht vorgeschrieben:
 

  • für die Altersgruppe der Kinder von 12 bis 14 Jahre (diese dürfen grundsätzlich nur mit Druckluft- oder Federdruckwaffen schießen) sowie

  • für die Altersgruppe der Jugendlichen von 14 bis 16 Jahre, wenn diese mit "scharfen" Schusswaffen schießen.

Waffengesetz (WaffG)

Bundesministeriums der Justiz Gesamtausgabe

 

 

Quelle : http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/index.html